Elternmitwirkung

Die Elternvertretung in der Kinderhausinitiative

Auf der Basis der Richtlinien des Sozialministeriums über die Bildung und Aufgaben der Elternvertretung nach § 5 des Kindergartengesetzes werden folgende erweiterte Grundsätze für die Elternmitarbeit in der Freiburger Kinderhausinitiative vereinbart. Um Kommunikation, Austausch und Transparenz zwischen den Kindertageseinrichtungen und dem Vorstand als Vertretung des Trägers, der Geschäftsführung und der pädagogischen Leitung gewährleisten zu können, wird in jeder Einrichtung, pro Gruppe mindestens eine Elternvertretung (im Folgenden EV) gewählt.

  • Die EV haben die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen den Fachkräften, Eltern und Verein zu fördern.
    Zu diesem Zweck sind insbesondere Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern entgegenzunehmen und mit dem Vorstand oder/und der Geschäftsführung oder/und der pädagogischen Leitung oder/und den Fachkräften zu kommunizieren.
    Ziel ist es, als Bindeglied zwischen Elternschaft und Fachkräfte, eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu unterstützen.
  • Die EV haben klare Ansprechpartner:innen innerhalb des Teams.
    Sie sind zur Regelung der Ferien- und Öffnungszeiten, von den Grundsätzen über die Aufnahme der Kinder in die Kita sowie vor der Einführung neuer pädagogischer Richtlinien zu hören und es ist ihre Aufgabe, entsprechende Informationen in die Elternschaft zu tragen. Hierzu suchen sie den regelmäßigen Austausch mit den Fachkräften.
    Zur Bildung der EV wird spätestens bis Ende Oktober jeden Jahres pro Gruppe/Einrichtung mindestens ein/e Elternvertreter:in auf dem Elternabend gewählt. Die EV sind Ansprechpartner:innen für alle Belange der Elternschaft.
  • Die Vertreter:innen werden für ein Jahr gewählt und können nach Ablauf des Jahres bestätigt oder abgewählt werden. Bis zur Wahl der neuen Elternvertreter:innen führen die bisherigen die Geschäfte weiter. Die Übergabe des Amtes wird unter den neuen und alten EV geregelt.
  • Das Wahlverfahren wird in der Einrichtung beschlossen. Scheidet das Kind eines / einer Elternvertreter:in vor Ablauf der „Amtszeit“ aus, endet auch die Aufgabe für die Einrichtung in diesem Sinne.
  • Die Elternvertreter:innen aller Einrichtungen werden mindestens zweimal pro Kindergartenjahr vom Vorstand und der pädagogischen Leitung zum Austausch eingeladen. Darüber hinaus haben sie selber die Möglichkeit, bei Fragen oder Anregungen und Wünschen aus den Elterngruppen Vorstände anzusprechen.
Mitarbeit und Unterstützung von Eltern

Wir brauchen die Mitarbeit und Unterstützung von Eltern für die Kita/Krippengruppe und die Kinder im Rahmen der 12-stündigen Elternmitarbeit pro Kindergartenjahr und in Absprache mit den Fachkräften.

Wir brauchen Euch Eltern

  • bei der Pflege und Gestaltung des Außengeländes
  • bei kleineren Hausmeister-Tätigkeiten und Renovierungsarbeiten
  • bei kleinen Reparaturen (Spielzeug, Möbel etc.), Näharbeiten
  • bei Besorgungen für die Kita / Entsorgungen aus der Kita
  • bei der Organisation / Durchführung von Festen
    und anderen personalintensiven Aktionen über den üblichen Rahmen hinaus
  • beim Kochen und der Erstellung von Kochplänen und Adresslisten
  • beim Waschen der Kitawäsche
  • beim Transport bei der Kinderreise
Mitbestimmung und Mitentscheidung von Eltern

Auf der Vereinsebene bedeutet das Gremienarbeit (z.B. Elternvertrtung oder Vorstandsarbeit).

In den Kitas/Krippengruppen entscheidet Ihr Eltern mit

  • bei der Wahl des Vorstands und der Elternvertretung
  • über die Ausgestaltung unserer Erziehungspartnerschaft – Eure Wünsche und Inhalte sind uns sehr wichtig
  • bei Festen wie z.B. Sommerfest oder Laternenfest, darüber, wie es gestaltet werden soll
  • beim Festlegen von Terminen (Feste, Gartentag, Elternabend)

Wir wollen mit Euch Eltern Erziehungspartnerschaft zum Nutzen für Eure Kinder leben.
Die pädagogischen Grundlagen, deren Qualität und Kontinuität sind durch das Team gesichert.
In der Erziehungspartnerschaft mit Euch Eltern sind uns Austausch und Transparenz sehr wichtig.

 

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